Verfassungsrecht III (Internationale Bezüge des Verfassungsrechts) – Prof. Dr. Gabriele Britz
Die Vorlesung behandelt die zum Pflichtstoff der juristischen Ausbildung zählenden Bezüge des deutschen Verfassungsrechts zum Völkerrecht und zum Recht der Europäischen Union. Das umfasst die Aufgabenverteilung zwischen Parlament und Regierung in der auswärtigen Gewalt, die innerstaatliche Geltung völkerrechtlicher Verträge (Art. 59 II, 32 GG) und der allgemeinen Regeln des Völkerrechts (Art. 25 GG), die besondere Stellung der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Voraussetzungen und Grenzen der Übertragung von Hoheitsrechten (Art. 23, 24 GG), die Geltung und Anwendung des Rechts der Europäischen Union im innerstaatlichen Bereich, insbesondere das Verhältnis nationaler und europäischer Grundrechte einschließlich gerichtlicher Kontrolle durch BVerfG, EuGH und EGMR sowie Fragen von Auslandseinsätzen der Bundeswehr.